Hauptuntersuchung - AU

Hauptuntersuchung - AU

TÜV und AU - der Plakettenservice

Vor 50 Jahren, am 1. Dezember 1951, wurde die regelmäßige Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge in Deutschland zur Pflicht. Seitdem sind die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) und die Abgasuntersuchung (nach § 47a StVZO) gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer.

Alle zwei Jahre müssen Autos zur Hauptuntersuchung, ersparen Sie sich Ärger und vergewissern Sie sich rechtzeitig, wann es Zeit für einen Plakettenwechsel ist.

Unser Plaketten Service erspart Ihnen lästige Formalitäten und wertvolle Zeit. Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU und der AU durch uns abwickeln.

  • Abnahme der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) an allen Werktagen nach Voranmeldung
  • Volle Transparenz in Bezug auf eventuell nötige Reparaturen

Date

22 January 2015

Tags

Service & Wartung